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Alt 20.01.2012, 21:33   AW: Gespannlänge in Spanien   #21 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Gespannlänge in Spanien

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Bedenke aber bitte, dass (aus welchem Grund auch immer) gem. der spanischen Straßenverkehrsvorschrift (oder wie man die auch immer in deutsch bezeichnen will), normalerweise Schilder aus Metall/Alu "vorgeschrieben" sind.

Und achte bitte in jedem Falle auf die genauen Abmessungen bzw. Reflektionsvorgaben / Genehmigungsaufdrucke gem. der ECE 70.

Nicht das Du nachher an einen ganz kleinlichen ausgefuchsten Polizisten kommst, der Dir dann vorbetet, wieso weshalb warum du doch eine Strafe zahlen mußt.

Guggst du auch vielleicht mal hier
ECE 70/01 in E vorgeschrieben!!



Garfield

!!! die in der spanischen StVZO (siehe unter "V-6. VEHÍCULO LARGO" ) geforderten Masse sind anders als die Masse der ECE 70.1 !!!
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Gruß
Charly

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Alt 21.01.2012, 07:52   AW: Gespannlänge in Spanien   #22 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Gespannlänge in Spanien

Au man, stimmt.

Wer lesen und vergleichen kann, ist klar im Vorteil.

Danke für den Hinweis, Karl. Das ist mir ehrlich gesagt, garnicht aufgefallen.

Zumindest die schmale Seite ist bei den Spaniern 5 Zentimeter breiter und zwar 25 cm und nicht wie iin der ECE 20 cm (mit "Spielraum" von minus 0,5 bis plus 3 cm)



Garfield
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Alt 21.01.2012, 10:04   AW: Gespannlänge in Spanien   #23 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Gespannlänge in Spanien

Hallo Garfield, deshalb auch meine Frage in dem anderen Thread: http://www.campingforen.de/foren/qua...tml#post123041


Hallo mannip,

woher sind die Informationen dass:

1. " das
seit 2011 an WW-Gespannen über 12m Länge die Reflextafeln ECE 70/01 in Spanien vorgeschrieben sind?"

meines Wissens hat Spanien eine eigene, spanische Kennzeichnung. Die ist unter "ANEXO XI SEÑALES EN LOS VEHÍCULOS" und da unter "V-6. VEHÍCULO LARGO" (das ist quasi die spanische STVZO) beschrieben und gilt auch nicht erst seit 2011.

2. " diese Schilder an Wohnis in D verboten sind"

die Heckmarkierung nach ECE 70.1 für den Schwerlastverkehr ist in D nicht notwendig, aber da einige Länder sie fordern, wird sie in D toleriert.
__________________
Gruß
Charly

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Standard AW: Gespannlänge in Spanien

Hallo, in einem anderen Forum hat ein User eine Anfrage an den zuständigen EU Kommissar gestellt. Mit seiner Erlaubnis stelle ich hier die Antwort ein:

Zitat:
Zitat von ***
Auf meine Anfrage an den zuständigen EU-Kommissar wegen der Sicherhaitstafeln an langen Gespannen erhielt ich heute folgende Antwort:
"Bitte, finden Sie hier unsere Antwort :

Hinsichtlich Ihrer Anfrage über zusätzliche Heckmarkierungen an Wohnwagengespannen über 12 m Länge in Spanien darf ich wie folgt mitteilen.

Das EU Recht beinhaltet keine technischen Vorschriften hinsichtlich Fahrzeugkombinationen aus Personenkraftwagen und Anhänger im grenzüberschreitenden Verkehr innerhalb der EU.

Die Voraussetzungen hinsichtlich grenzüberschreitenden Verkehr derartiger Fahrzeugkombinationen ist auf UN Ebene im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr geregelt. In diesem Übereinkommen sind die technischen Grundmerkmale, wie zB. Bremsanlage, Lenkung oder Beleuchtung, die ein Fahrzeug erfüllen muß um am Verkehr teilzunehmen enthalten und Fahrzeuge die eine diesen Voraussetzungen entsprechende Genehmigung und Zulassung besitzen können ohne neuerliche Zulassung am international Verkehr teilnehmen. Diese Regelungen beinhalten aber keine Vorgabe hinsichtlich der Verwendung der Fahrzeuge bzw. Fahrzeugkombinationen.

Daher ist es den Nationalstaaten überlassen dies selbst zu regeln, wie es z.B. die Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang mit der Winterreifenpflicht angewendet hat, und die Kennzeichnungspflicht von Fahrzeugkombinationen mit einer Länge ab 12 m in Spanien widerspricht nicht den Gemeinschaftsrechtlichen vorgaben.

Abschließend ist noch anzumerken, daß nicht alle Europäischen Mitgliedsstaaten dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr beigetreten sind. Zu diesen Staaten zählt auch Spanien.

Ich hoffe diese Information ist hilfreich

Mit freundlichen Grüssen

Philippe HAMET
Commission Européenne
DG MOVE
28 rue De Mot 4/71
1049 BRUXELLES
BELGIQUE
tel : 00.32.22.95.18.61 "

.....
__________________
Gruß
Charly

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Alt 06.02.2012, 16:40   AW: Gespannlänge in Spanien   #25 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Gespannlänge in Spanien

Ich hatte ja in der ganzen "Misere" mal beim BMVBS angefragt und hatte folgende Mailantwort bekomen:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie fragen nach der rechtlichen
Möglichkeit, mit (festinstallierten) Reflektorschildern an Ihrem
Wohnwagen auf deutschen Straßen fahren zu können.

Hierzu kann ich Ihnen mitteilen, dass bei der nachträglichen Ausrüstung
von Fahrzeugen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zu
beachten ist. Der § 19 Abs.(3) Nr.2 StVZO erlaubt eine Änderung, wenn
die Reflektorschilder nach UNECE-Regelung Nr. 70 genehmigt sind und die
Einbauanweisungen und eventuelle Einschränkungen beachtet werden. In
diesem Fall ist es der Anwendungsbereich der ECE-Regelung Nr. 70, nach
dem der Wohnwagen eine Länge von mehr als 8,0 m haben muss.

Ich hoffe, diese Informationen können Ihnen weiterhelfen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Aufgrund des Größenunterschiedes, der allerdings in der Vorschrift in Spanien zu der in Deutschland vorhanden ist, habe ich nochmals dort nachgefragt:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren !

Ich wurde jetzt von anderer Stelle darauf aufmerksam gemacht, dass sich

diese Reflektionsschilder, die ich in Spanien benötige, von den
Abmessungen
der ECE-Regelung unterscheiden sollen.
In der spanischen "StVZO"
(http://www.boe.es/aeboe/consultas/bases_datos/doc.php?id=BOE-A-1999-1826)

unter "V-6. VEHÍCULO LARGO" ist eine Schildbreite von 250 mm
vorgeschrieben.
Lt. ECE-Regelung Nr. 70 sind aber nur 200 mm (mit Abweichung von minus
5 mm
bis plus 30 mm) erlaubt.
Darf ich dann trotzdem diese Schilder mit "spanischen Abmessungen",
wenn ich
in Deutschland mit meinem Wohnwagen fahre, fest montiert lassen ?

Mit freundlichen Grüßen in Erwartung auf eine erschöpfende Antwort
und folgende Antwort bekommen:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Xxxxxxxx,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Meiner Antwort vom 18.01.2012 kann ich jedoch nur hinzufügen, dass an
Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und die für
zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen
(§ 49a StVZO).

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Daraus und aus dem Posting Nr.24 von Karl der1. () ergibt sich zumindest für mich, dass man in Spanien die dortigen Schilder (25 cm x 50 cm) anbringen muss bzw. sollte, wenn man "keinen Ärger" bekommen will, diese aber in Deutschland nicht angebracht sein dürfen, da sie nicht den "hiesigen" Abmessungen (max.23 cm x 50 cm) entsprechen.
Eine "gegenseitige Anerkennung aufgrund gemeinschaftlicher Abkommen" pp. (Pariser bzw. Wiener Abkommen) gibt es leider in diesem Falle nicht.

Schade eigentlich, aber ich würde mal sagen, wir haben nunmehr Licht in diesen dunklen Fleck bringen können.

Mein Dank an alle Beteiligten.



Garfield
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caravanix (06.02.2012), Karl der 1. (06.02.2012), Skijas (06.02.2012)
Alt 06.02.2012, 17:52   AW: Gespannlänge in Spanien   #26 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Wenn die Deutsche Regirung das so will und die Spanische anders würde ich mich an die Spanische Regelung halten.Denke nicht daß in Deutschland jemand das Schild bemängelt. Und wenn kann man damit umgehen.
__________________
„Es gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.“

(Bertolt Brecht - Dramatiker und Lyriker, 1898-1956)
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Alt 06.02.2012, 22:36   AW: Gespannlänge in Spanien   #27 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Wir brauchen ein einheitliches Zahlungsmittel, aber so ein einheitliches Schild kriegen die wieder nicht geregelt...
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