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Gastechnik Rund um die Gasversorgung und -technik

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Alt 28.01.2012, 18:08   Transport von Campinggasflaschen im PKW   #1 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Geo-Karten-Kater


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Benutzerbild von Garfield
 
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Standard Transport von Campinggasflaschen im PKW

Ein Kumpel von mir ist bei der Rennleitung und die hatten wohl mal wieder letztens "Langeweile".

Nein, mal im Ernst, es war wohl in und um Berlin eine Art "Sonderkontrolle" angesagt, bei der alles mögliche kontrolliert wurde.

Und dabei waren wohl auch so einige Fahrzeugführer, die zumindest eine "kostenlose Verwarnung mit eindringlicher Belehrung" über sich ergehen lassen mußten.
Grund war (u.a.) die Art und Weise des Transportes von Campinggasflaschen, also unseren "Versorgern" von 11kg bzw. 5 kg im Wohnwagen.
Die Herrschaften führten sie aber im (Zug-)Fahrzeug mit sich.

Und dabei gab es wohl so einige, die sich nicht "an die Vorschriften" hielten.

Am meisten waren wohl folgende "Fehlverhalten" zu verzeichnen. (nicht alle gleichzeitig !!!)

- keine Verschluss-/Schutzkappe auf dem Ventil
- die Gasflasche war nicht gegen verrutschen pp. gesichert (also NICHT "angeschnallt")
- die "Belüftung" war nicht bzw. nicht ausreichend vorhanden und genau in diesen Fällen war kein "Warnschild" vorhanden

Ok, die beiden ersten Sachen waren mir auch bekannt, beim letzteren mit dem Warnschild hab ich allerdings auch "blöd aus der Wäsche geschaut".
Da muss tatsächlich ein Schild an der Tür/Klappe vorhanden sein mit dem Wortlaut "ACHTUNG, KEINE BELÜFTUNG, VORSICHTIG ÖFFNEN" in einer Mindestbuchstabenhöhe von 25 mm, wenn keine ausreichende Belüftung vorhanden wäre/sei/ist.

Wobei es durchaus ein Streitpunkt sein kann, wann ein Fahrzeug "entsprechend gut" durchlüftet ist.
Ein Kombi mit heruntergelassenen Fenstern müßte/dürfte es erfüllen, ein Fahrzeug mit abgeteiltem Kofferraum hätte vielleicht/durchaus Probleme.

Ich will jetzt mit diesem Beitrag keine erneute (!?!) Diskussion über den Transport von Gasflaschen im PKW anfangen, sondern möchte/will Euch nur darauf hinweisen, dass die Flaschen in jedem Fall die rote Schutzkappe tragen müssen, die Flaschen "festgezurrt" und gegen Umfallen pp. gesichert sein müssen und ein selbstgedrucktes Schild mit dem o.a. Text an der Heckklappe/Kofferraumklappe/Türseitenfenster pp. angeklebt mit Tesafilm durchaus nicht schaden und somit "geldbörsenfreundlich" sein kann.
(wobei ich, wenn ich das mache, die hinteren Fenster immer zumindest auf 10 cm Spalt stelle)

Und jetzt bitte keine Diskussionen, ob diese "Vorschrift" sinnvoll ist oder nicht. Sie ist vorhanden und kann/wird halt angewandt. (je nach Wissen des Kontrolleurs)

Ich für meinen Teil/Person werde jedenfalls in Zukunft zusätzlich ein Schild an dem Fenster der Heckklappe befestigen, wenn ich meine Gasflaschen, ordnungsgemäß mit Kappe versehen und festgezurrt, zum Füllen und wieder zurück zum Schlitten bringe.



Garfield
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Alt 28.01.2012, 21:07   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #2 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Alt 28.01.2012, 22:20   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #3 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW

Hallo,
erst mal Danke Garfield für den Beitrag. Ich kenn die Passage so: "... Gasflaschen müssen fest verschlossen, mit einer Schutzkappe versehen, gegen Umfallen gesichert, an einem gut belüfteten Ort transportiert werden...". So, was ist ein gut belüfteter Ort (im Auto)? Ich als "Autobauer" behaupte, dass jeder Ort im Auto gut belüftet ist, weil das Auto "undicht" ist und mind. 2 Zwangsbe- und Entlüftungen hat.


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Geändert von Schanzer-Camper (28.01.2012 um 22:32 Uhr)
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Alt 28.01.2012, 22:29   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #4 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW

na ja........
zunächst stimmt das was du schreibst!!
abber....
wir unterscheiden in privaten und gewerblichen transport
(ich bin auch bei der wie du es nennst rennleitung gewesen)
im gewerblichen transport gilt ohne wenn und aber die ADR
mit entprechenden hinweis- und gebotsschildern.
http://www.propan.com/pdfdocs/befoerderungspapier.pdf
im privatenbereich gilt:
Privatpersonen dürfen Gas in einem PKW transportieren. Voraussetzung ist dabei die fachgerechte Verpackung und Sicherung.

Verpackung heißt Gasflasche mit gültigem TÜV-Stempel, Ventil geschlossesn, Flanschschutzkappe zugedreht und Sicherungskappe aufgesetzt und gesichert. Ladungssicherung bedeutet, die Flaschen müssen aufrecht stehen!! und gegen Verrutschen gesichert sein. Zwischen den einzelnen Flaschen muß ein Berührungsschutz bestehen (z.B. ein Streifen Plastik, ein Kunstoffgitterstrumpf, etc.).
eine *belüftungsregelung* gibt es nur für geschlossene kastenwagen
die meist auch nur im gewerbl. bereich vorkommen.
im übrigen müsste/muss der gefahrgutbeauftragte der verkaufsstelle
(baumarkt/gashändler etc.) darauf achten das ein ordnungsgemässer transport gewährleistet wird. so denke ich das du keine flasche ohne schutzkappe p.p im verkauf erhälst!!
michael
losgelöst von diesen gessetzl. transportregelungen sind evtl. *versicherungsfragen im schadensfall* hier sieht es dann ganz andrs
(strenger) aus...........
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grüsse aus der wetterau
renate & michael

Geändert von montana (28.01.2012 um 22:31 Uhr)
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Alt 28.01.2012, 23:10   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #5 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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wie transportiere ich denn meine beiden spanischen Flaschen? Eine Sicherungskappe oder einen Schutzkragen gibt es dafür nicht
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Gruß
Charly

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Alt 29.01.2012, 07:27   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #6 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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@ Karl der 1:

Läßt du denn deine Flaschen in Deutschland füllen ?
Wenn ja, könnte das durchaus ein Problem werden/sein, solltest Du mal in eine deutsche Kontrolle kommen und die Flaschen im Auto transportierst.

Ein Transport im Gaskasten im Wohnwagen im "angeschlossenen" Zustand ist ja wieder was ganz anderes.

@ montana:

Keine Frage, es werden da Unterschiede zwischen gewerblichem und privatem Transport gemacht.

Es war nur "neu" für mich, dass im Zweifelsfalle so ein Schild ans Auto ran müßte.
Und so ein Schild ist ja schnell gebastelt/ausgedruckt.


Garfield
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Geändert von Garfield (29.01.2012 um 08:39 Uhr)
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Alt 29.01.2012, 13:33   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #7 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Karl der 1. wird schon bald berühmt werden Karl der 1. wird schon bald berühmt werden
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Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
@ Karl der 1:

Läßt du denn deine Flaschen in Deutschland füllen ?
Wenn ja, könnte das durchaus ein Problem werden/sein, solltest Du mal in eine deutsche Kontrolle kommen und die Flaschen im Auto transportierst.

Ein Transport im Gaskasten im Wohnwagen im "angeschlossenen" Zustand ist ja wieder was ganz anderes.

.....

Garfield
ich nehme in diesem Jahr den WW mal wieder mit nach Hause. Die Flaschen möchte ich in NL füllen lassen. Ich weiß nicht ob die in D jemand füllt.
Im Herbst geht es dann erst mal 2 Monate nach Frankreich und Portugal bevor wir im Dezember wieder in Spanien landen.

Eine Flasche muss ich im Zugfahrzeug transportieren, da sonst die Stützlast zu hoch ist.
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Gruß
Charly

Karl der 1. ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.01.2012, 19:30   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #8 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Eine Anmerkung von mir noch dazu.....
ist mir vor kurzem passiert und zwar.....
Wer denkt schon immer an die Schutzkappe von der Flasche, die liegt meistens irgendwo, vielleicht im Gaskasten des WW oder sogar im Schuppen zu Hause. Ich hatte z. B. keine dabei, als ich die Flasche tauschen wollte, weil sie leer geworden war.
Als ich nun mit der Flasche am CP den Tausch machen wollte, sagte mir der Inhaber, dass er die flasche so nicht mehr annehmen darf, da die Schutzkappe nicht aufgesetzt wäre.
Ich muß wohl etwas sehr seltsam geguckt haben, denn er meinte, es ist völlig klar wie es gehandhabt würde, die Kappe würde umgesetzt und gut.
Ist aber nicht mehr zulässig und es würden sogar Kontrolleure rumgehen, und testen, wer die Flaschen ohne Schutzkappe annimmt.
Hier gebe es empfindliche Strafen bis hin zum Lizenzentzug als Gaslieferant.
Also, eine Kappe wieder permanent im Wagen und zum Tauschen aufsetzen.
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Zitat:
Zitat von Perry Beitrag anzeigen
Eine Anmerkung von mir noch dazu.....
ist mir vor kurzem passiert und zwar.....
Wer denkt schon immer an die Schutzkappe von der Flasche, die liegt meistens irgendwo, vielleicht im Gaskasten des WW oder sogar im Schuppen zu Hause. Ich hatte z. B. keine dabei, als ich die Flasche tauschen wollte, weil sie leer geworden war.
Als ich nun mit der Flasche am CP den Tausch machen wollte, sagte mir der Inhaber, dass er die flasche so nicht mehr annehmen darf, da die Schutzkappe nicht aufgesetzt wäre.
Ich muß wohl etwas sehr seltsam geguckt haben, denn er meinte, es ist völlig klar wie es gehandhabt würde, die Kappe würde umgesetzt und gut.
Ist aber nicht mehr zulässig und es würden sogar Kontrolleure rumgehen, und testen, wer die Flaschen ohne Schutzkappe annimmt.
Hier gebe es empfindliche Strafen bis hin zum Lizenzentzug als Gaslieferant.
Also, eine Kappe wieder permanent im Wagen und zum Tauschen aufsetzen.
Dasselbe ist mir vor 30Jahren beim Caravanhändler passiert. Ich durfte eine neue Kappe kaufen und seitdem habe ich derer drei.
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Alt 30.01.2012, 09:06   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #10 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Zitat:
Zitat von montana Beitrag anzeigen
Ladungssicherung bedeutet, die Flaschen müssen aufrecht stehen!! und gegen Verrutschen gesichert sein.
Moin,

die Gasflaschen müssen nicht zwingend stehend transportiert werden, ansonsten stimme ich den Ausführungen zu......

Es gibt im Netz die entsprechenden Merkblätter der einzelnen Gaslieferanten zum Gastransport, auch für den privaten Bereich, die durchaus einen Download rechtfertigen.
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Geändert von V-Jürgen (30.01.2012 um 09:10 Uhr)
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Alt 30.01.2012, 10:02   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #11 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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hi v-jürgen,
wie gesagt ich war früher auch bei der*trachtentruppe* und habe zwar keine owi' oder bg's zu diesem tatvorwurf geahndet,
aber im lehrgang immer auf gepasst
http://www.berlin.de/imperia/md/cont...asflaschen.pdf
sinngemäss:
der stehende transport ist notwendig um sicherzustellen das keine anderen gegenstände, ladungsteile auf ventil und flaschenhals fallen..........
sinn wird woll sein das eine liegende flasche höheres gefahrpoteniall gegen ventilabriss und umherrollen birgt...
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Hallo Montana
in dem Merkblatt steht weder, dass sie stehen müssen, noch dass es sich dabei um einen privaten Transport handelt und der unterliegt m.W. nicht der ADR

Das mit dem gültigen TÜV Stempel (s.o.) halte ich auch nicht für korrekt, das würde ja bedeuten, dass so eine Flasche bei einem Datum größer als eingeschlagen / aufgedruckt nicht mehr transportiert werden darf.

Nach meinem Wissen ist nur das erneute Befüllen nicht zulässig. Die Flasche kann so lange im Betrieb bleiben, bis sie leer ist. (Aber ich kann ja meinen Kumpel, der Gassachverständiger ist noch mal fragen, wo das genau steht )

LG derCamper

Geändert von derCamper (30.01.2012 um 11:11 Uhr)
derCamper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.01.2012, 14:25   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #13 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Zitat:
Zitat von montana Beitrag anzeigen

Verpackung heißt Gasflasche mit gültigem TÜV-Stempel,

Moin,

das hatte ich vergessen, es dürfen sehr wohl Flaschen mit abgelaufenen TÜV-Stempel transportiert werden....wie soll ich sie denn auch sonst zu einer erneuten Prüfung bringen....???

Zitat:
Zitat von montana Beitrag anzeigen
hi v-jürgen,
wie gesagt ich war früher auch bei der*trachtentruppe* und habe zwar keine owi' oder bg's zu diesem tatvorwurf geahndet,
aber im lehrgang immer auf gepasst
Diese Tatsache bezweifele ich gar nicht, da warst Du allerdings nicht alleine.... ohne Dir jetzt zu nahe zu treten zu wollen...

Es ist aber leider unbestritten, das sich gerade die Kollegen der "Trachtengruppe" bei dem Thema Gastransport in einigen medienwirksamen Beiträgen absolut nicht mit Rum bekleckert haben und sich dabei leider auch noch vor einem Millionenpublikum bei entsprechenden Kontrollen "blamiert" haben....
Ich erinnere an die Geschichte der Polizei Köln bei einer entsprechenden Verkehrskontrolle bzgl. Wohnmobilen und Wohnwagen und "Transport" von Gasflaschen....und die anschließenden Wellen, die man mühsam versucht hat wieder zu glätten....da wurden auch elementare Dinge von den eingesetzten Beamten völlig falsch in der Fernsehsendung dargestellt ....

Nicht nur die Forenwelt kochte anschließend zu Recht über .... das gab heftig böses Blut...

Es ist allerdings unbestritten, das die entsprechenden Bestimmungen teilweise für völliges Unverständnis sorgen....ich nenne nur mal die magische Zahl 333 Kg Gas als Privatmann transportieren zu dürfen... ...auch in den einschlägigen Bestimmungen und Merkblättern nachzulesen.....
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MfG Jürgen

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Ne menge Sachen wußte ich nicht.
Ich habe immer die Kappe dabei-nimmt doch kein Platz weg.
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Alt 14.02.2012, 19:49   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #15 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW

Zitat:
Zitat von VOLWILK Beitrag anzeigen
Interessantes Thema-
Ne menge Sachen wußte ich nicht.
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Gruß Ralf
TUEV koennte abgelaufen sein.
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Alt 14.02.2012, 20:01   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #16 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Schon klar das der Tüv abgelaufen ist.
Beim Tauschen bei mir im Ort achtet keiner drauf.
Gehe immer selber zum Lager -denn Kasse und fertig ist.
Glaube der Händler würde beim Tauschen auch nicht drauf achten-
und wenn??Muß er dann die Flasche nicht tauschen ??
Und ich dann eine Abnahme vornehmen und blechen??
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Zitat--Gerwin
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Alt 14.02.2012, 20:06   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #17 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Im Baumarkt wird wohl keiner drauf achten
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Alt 14.02.2012, 20:19   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #18 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Zitat:
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Im Baumarkt wird wohl keiner drauf achten
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Alt 15.02.2012, 05:17   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #19 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW

Grundsätzlich muss ein Händler eine graue Eigentums-Flasche OHNE TÜV nicht annehmen.
Der sieht mich dann aber das letzte Mal.


Garfield
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Alt 15.02.2012, 07:39   AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW   #20 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Transport von Campinggasflaschen im PKW

Zitat:
Zitat von Garfield Beitrag anzeigen
Grundsätzlich muss ein Händler eine graue Eigentums-Flasche OHNE TÜV nicht annehmen.
Der sieht mich dann aber das letzte Mal.
Garfield

Ist das nicht die Aufgabe der Füllstation abgelaufene Flaschen NICHT zu füllen und für Wartung und TÜV zu sorgen ? ? ? ?
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