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| | AW: Anhängelast / Stützlast #21 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | |||||||||||||||
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Registriert seit: 01.01.2009 Ort: Duisburg Alter: 42
Beiträge: 361
Zelt: Wigo Rolli Markisen Vorzelt, Treffer Plus,Goldkamp Premiere 280 (Zug)fahrzeug: VW Tiguan TEAM, 2.0 TDI 140 PS, 4MOTION DPF Wohnwagen: Dethleffs 540 SK 2009 | Zitat:
Unser Golf V Variant ist von 09/07 Und die Eintragung mit 8% steht unten als Zusatz..und wurde direkt vom Werk so gemacht, wegen Werkseitig verbauter AHK.. So haben wir uns einen WW mit 1500 kg gekauft..da ich eh fast nur im Flachland unterwegs bin.. ![]() Lg,Roger | |||||||||||||||
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| | AW: Anhängelast / Stützlast #22 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 21.02.2009 Ort: Bayern Alter: 47
Beiträge: 871
Zelt: Castello XXL von Wigo (Zug)fahrzeug: Opel Astra Caravan 1.9 CDTI Wohnwagen: Hobby de luxe 495 UK | Habe auch mal nachgeschaut und in meinen Fahrzeugpapieren steht: 1100kg ohne Einschränkung 1400kg bis 10% Steigung 1500kg bis 8% Steigung Der Hobby wiegt 1300kg und der Hyundai packt das erstaunlich gut. Gruß Campdog ![]() | ||||||||||||||
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| | AW: Anhängelast / Stützlast #23 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | |||||||||||||||
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Registriert seit: 06.04.2009 Ort: Meppen Alter: 80
Beiträge: 1.488
Zelt: Isabella (Winter), Herzog-"TravelStar" Sack-Markise m. Vorzelt (Sommer) (Zug)fahrzeug: ML320CDI (Mercedes) Wohnwagen: KABE "Smaragd GLE" Sonstiges: Camping-Technik-Freak | Zitat:
Das mit den unterschiedlichen zul. Anhängelasten bei verschiedenen % ist eine Sache der Autofirmen. Da haben wohl einige Angst, dass die Käufer vor dem Kauf ihres Produktes zurückschrecken, wenn sie die niedrigen Werte lesen, die bei "Normalsteigung" (12%) möglich sind, also legen sie noch andere fest (und lassen sie mit der ABE bestätigen), z.B. für 8% und 10%. Es ist wohl möglich, dass die Gesamtkonstruktion des Fahrzeuges einfach eher an seine Grenzen stößt als bei anderen. Ehe Ihr von MB enttäuscht seid, vergleicht doch mal die zul. 12%-Werte. Die Mercedesleute (und andere die genau so ihre zul. Lasten festlegen) meinen wohl, ihre Wagen sind so stabil und kräftig, dass sie unter allen Bedingungen die angegebenen Werte aushalten, möchten andererseits aber nicht höhere Belastungen und damit auf Dauer höheren Verschleiß an Antrieb und Karosse zulassen, nur weil bei geringerer Steigung gelegentlich einmal auch die Belastung des Fahrzeuges geringer ist. Bedenken wir: Wie oft ist unser Zug auf Steigungen 8% oder mehr unterwegs? Es ist übrigens nicht aus der Luft gegriffen, wenn man immer wieder von Fachleuten den guten Rat hört: "Bleibt mit Eurer Anhängelast möglichst weit unterhalb der vom Zugwagen vorgegebenen zul. Grenze. Auf Dauer wird es das Auto danken!" --------Jürgen | |||||||||||||||
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| | AW: Anhängelast / Stützlast #24 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | |
| Gast
Beiträge: n/a
| Zitat:
![]() In den alten Fahrzeugscheinen ist keine Achslast vermerkt, wenn Du einen neuen Fahrzeugschein bekommst ist dort die Achslast vermerkt. Bei unserem Tandem stehen sogar für beide Achsen die Werte drin. | |
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| | AW: Anhängelast / Stützlast #25 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 01.03.2009 Ort: Königswinter Alter: 38
Beiträge: 79
(Zug)fahrzeug: Ford Mondeo 2,0 TDCI Wohnwagen: Bürstner Averso Plus Sonstiges: unterwegs mit Tochter, Sohn und Vierbeinern |
Es kommt immer darauf an, was ermittelt werden soll. Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wird so gewogen: - wiegen des Zugfahrzeuges mit angekuppelten und außerhalb der Waage stehenden Anhänger d.h.: hier wird die Stützlast zu dem Gewicht des Zugfahrzeuges dazu gerechnet. Will man das Gesamtgewicht des Anhängers ermitteln: - wiegen des abgekuppelten Anhängers d.h.: Stützlast egal. Bei allen Wägungen wird der e-Wert der Waage abgezogen. Der ist bei jeder Waage unterschiedlich, ist sowas wie die Tara -Taste beim Metzger. Die Stützlast und die Anhängelast haben zwar miteinander zu tun, sind aber eigentlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Ach, die Achslast des Anhänges habe ich vergessen: - wiegen des angekuppelten Anhängers d.h.. keine Stützlast abziehen / dazurechnen, da diese ja zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges gerechnet wird. So der neuste Erlaß des IM NRW. Ist keines der Gewichte höher als im Fahrzeugschein angegeben, flattert keine Anzeige ins Haus. Beträgt die Überschreitung bis zu 5%, ist die Weiterfahrt zu gestatten, sofern das festgestellte Gesamtgewicht nicht mehr als 41,8 t beträgt (gut, kommt bei WW selten vor )Beträgt die Überschreitung mehr als 5% und kann sie an Ort und Stelle nicht beseitigt werden, ist die Weiterfahrt zu unterbinden, wenn eine vorsätzliche Begehungsweise zu begründen ist. Beträgt die Überschreitung mehr als 10% ist grundsätzlich die Weiterfahrt zu untersagen. Sie werden Post von der Bußgeldstelle bekommen... | ||||||||||||||
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| anhängelast , stützlast |
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