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Allgemeines zum Camping Allgemeines zum Camping, Caravaning, Zelten was sonst in keine Rubrik passt

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Alt 12.05.2009, 18:52   AW: Anhängelast / Stützlast   #21 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Camper


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Benutzerbild von grisu112bf
 
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grisu112bf wird schon bald berühmt werden grisu112bf wird schon bald berühmt werden
Standard AW: Anhängelast / Stützlast

Zitat:
Zitat von TheMax Beitrag anzeigen

Das mit den 8 % in den Papieren ist insoweit ja zu Regeln, da es ja irgendwo mal niedergeschrieben wurde und ich das ja ohne Probleme nachweisen kann.

Aber um allen Problemen aus dem Weg zu gehen, besorge ich mir solche Dinge vorher vom PKW Hersteller
Bei uns steht es in den Papieren: 1200 kg bei 12%, 1500kg bei 8%.
Unser Golf V Variant ist von 09/07
Und die Eintragung mit 8% steht unten als Zusatz..und wurde direkt vom Werk so gemacht, wegen Werkseitig verbauter AHK..
So haben wir uns einen WW mit 1500 kg gekauft..da ich eh fast nur im Flachland unterwegs bin..
Lg,Roger
grisu112bf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.05.2009, 19:11   AW: Anhängelast / Stützlast   #22 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Dauercamper


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campdog ist einfach richtig nett campdog ist einfach richtig nett campdog ist einfach richtig nett campdog ist einfach richtig nett campdog ist einfach richtig nett
Standard AW: Anhängelast / Stützlast

Habe auch mal nachgeschaut und in meinen Fahrzeugpapieren steht:
1100kg ohne Einschränkung
1400kg bis 10% Steigung
1500kg bis 8% Steigung
Der Hobby wiegt 1300kg und der Hyundai packt das erstaunlich gut.
Gruß Campdog
campdog ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 14.06.2009, 09:45   AW: Anhängelast / Stützlast   #23 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Campingprofi


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Standard AW: Anhängelast / Stützlast

Zitat:
Zitat von Frosch Beitrag anzeigen
o.k., habe ich verstanden, nur aus welchem Grunde wurde bisher zwischen 8 / 10 und 12 % Steigungswerte differenziert?
Gruß
Frosch


Das mit den unterschiedlichen zul. Anhängelasten bei verschiedenen % ist eine Sache der Autofirmen. Da haben wohl einige Angst, dass die Käufer vor dem Kauf ihres Produktes zurückschrecken, wenn sie die niedrigen Werte lesen, die bei "Normalsteigung" (12%) möglich sind, also legen sie noch andere fest (und lassen sie mit der ABE bestätigen), z.B. für 8% und 10%. Es ist wohl möglich, dass die Gesamtkonstruktion des Fahrzeuges einfach eher an seine Grenzen stößt als bei anderen.
Ehe Ihr von MB enttäuscht seid, vergleicht doch mal die zul. 12%-Werte. Die Mercedesleute (und andere die genau so ihre zul. Lasten festlegen) meinen wohl, ihre Wagen sind so stabil und kräftig, dass sie unter allen Bedingungen die angegebenen Werte aushalten, möchten andererseits aber nicht höhere Belastungen und damit auf Dauer höheren Verschleiß an Antrieb und Karosse zulassen, nur weil bei geringerer Steigung gelegentlich einmal auch die Belastung des Fahrzeuges geringer ist. Bedenken wir: Wie oft ist unser Zug auf Steigungen 8% oder mehr unterwegs?
Es ist übrigens nicht aus der Luft gegriffen, wenn man immer wieder von Fachleuten den guten Rat hört: "Bleibt mit Eurer Anhängelast möglichst weit unterhalb der vom Zugwagen vorgegebenen zul. Grenze. Auf Dauer wird es das Auto danken!"
--------Jürgen
Jürgen Ki. ist offline   Mit Zitat antworten
Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu Jürgen Ki. für den wertvollen Beitrag:
caravanix (14.06.2009), Frosch (19.06.2009)
Alt 07.07.2009, 23:27   AW: Anhängelast / Stützlast   #24 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Tiptronic
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Beiträge: n/a


Standard AW: Anhängelast / Stützlast

Zitat:
Zitat von abraxas Beitrag anzeigen
zulässiges gesammtgewicht ist was der wowa wiegen darf. Da wird keine stützlast abgezogen. Zuggewicht ist das gewicht des gesammten Zuges und anhängelast ist was der Zugwagen zieht. identich mit dem tatsächlichen gewicht des wowa. Ich finde das ist eindeutig. was soll da an stützlast abgezogen werden? Von Achslast habe ich nie etwas in den papieren gelesen. Bei achslast des wowa könnte man die stützlast abziehen. Eine andere Devinition des Bundesverkehrsministeriums glaube ich erst wenn ich sie sehe. Ein verkehrsrichter wird sich an den wortlaut des gesetzes halten.

In den alten Fahrzeugscheinen ist keine Achslast vermerkt, wenn Du einen neuen Fahrzeugschein bekommst ist dort die Achslast vermerkt. Bei unserem Tandem stehen sogar für beide Achsen die Werte drin.
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Alt 19.02.2010, 11:53   AW: Anhängelast / Stützlast   #25 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Stellplatzsucher


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deninida befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Standard AW: Anhängelast / Stützlast

Es kommt immer darauf an, was ermittelt werden soll.

Das Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges wird so gewogen:
- wiegen des Zugfahrzeuges mit angekuppelten und außerhalb der Waage stehenden Anhänger
d.h.: hier wird die Stützlast zu dem Gewicht des Zugfahrzeuges dazu gerechnet.

Will man das Gesamtgewicht des Anhängers ermitteln:
- wiegen des abgekuppelten Anhängers
d.h.: Stützlast egal.

Bei allen Wägungen wird der e-Wert der Waage abgezogen. Der ist bei jeder Waage unterschiedlich, ist sowas wie die Tara -Taste beim Metzger.

Die Stützlast und die Anhängelast haben zwar miteinander zu tun, sind aber eigentlich zwei unterschiedliche Paar Schuhe.

Ach, die Achslast des Anhänges habe ich vergessen:
- wiegen des angekuppelten Anhängers
d.h.. keine Stützlast abziehen / dazurechnen, da diese ja zum Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges gerechnet wird.

So der neuste Erlaß des IM NRW.

Ist keines der Gewichte höher als im Fahrzeugschein angegeben, flattert keine Anzeige ins Haus.

Beträgt die Überschreitung bis zu 5%, ist die Weiterfahrt zu gestatten, sofern das festgestellte Gesamtgewicht nicht mehr als 41,8 t beträgt (gut, kommt bei WW selten vor )
Beträgt die Überschreitung mehr als 5% und kann sie an Ort und Stelle nicht beseitigt werden, ist die Weiterfahrt zu unterbinden, wenn eine vorsätzliche Begehungsweise zu begründen ist.
Beträgt die Überschreitung mehr als 10% ist grundsätzlich die Weiterfahrt zu untersagen.

Sie werden Post von der Bußgeldstelle bekommen...
deninida ist offline   Mit Zitat antworten
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Stichworte
anhängelast , stützlast

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