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Alt 03.12.2011, 08:51   Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #1 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Geo-Karten-Kater


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Benutzerbild von Garfield
 
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Standard Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Fand ich sehr interessant und möchte es Euch daher nicht vorenthalten:

Kurzfassung:
Wird bei einem Fahrzeug ein Erstschaden auf Gutachterbasis abgerechnet und ersetzt, die Schäden aber nicht repariert, muss bei einem weiteren Schadensereignis genau belegt werden, welche Schäden neu eingetreten sind. Nur diese sind zu ersetzen.

Ein Fahrzeuginhaber hatte "fiktiv" einen Hagelschaden bei seiner Versicherung abrechnen lassen. Fiktiv heißt, er hat sich nach Abzug der Selbstbeteiligung und Mehrwertsteuer die Schadebnssumme auszahlen lassen, den Schaden aber nicht reparieren lassen.

Bei einem weiteren Hagelschaden wurde von einem anderen Gutachter, der vom nicht reparierten Vorschaden keine kenntnis hatte, ein erneutes, diesmal in der Schadenssumme höheres, Gutachten erstellt.
Diese Schadenssumme wollte sich der Versicherungsnehmer erneut "fiktiv" auszahlen lassen.
Die versicherung weigerte sich aber und zahlte lediglich die Differenz nach Abzug von Selbstbeteilugung und Mehrwertsteuer aus.
So wurden aus 2625 Euro lediglich 66 Euro.

Dagegen klagte der Versicherungsnehmer, wurde jedoch abgewiesen.

Das Gericht führte bei der Klageabweisung an, für die Schadensberechnung könne kein zweites Mal von einem fiktiven Schaden ausgegangen werden. Der Versicherungsnehmer müsse vielmehr konkret vortragen, welche weitergehenden Schäden durch den zweiten Hagelschaden am Auto entstanden seien. Ein Anspruch eines Versicherungsnehmers umfasse nämlich nur die Kosten, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes notwendig sind. Ein Ersatzanspruch bestehe daher nur insoweit, als der zweite geltend gemachte Hagelschaden technisch und rechnerisch eindeutig von dem ersten abgrenzbar sei. Ist dies nicht eindeutig möglich, gehe dies zu Lasten des Versicherungsnehmers, der den Vorschaden nicht habe reparieren lassen.
Da das zweite Gutachten von einem Fahrzeug ohne Schaden ausgegangen sei, könne die Berechnung des Gutachters nicht einfach zugrunde gelegt werden. Der Versicherungsnehmer habe nicht darlegen können, welche der Dellen am Fahrzeug neu entstanden seien.

Das Urteil ist rechtskräftig (Amtsgericht München vom 14.4.11, AZ 271 C 10327/10)



Garfield
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Alt 03.12.2011, 09:11   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #2 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Campingkaiser


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Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Dieser VN kann froh sein, dass seine Versicherung ihm ueberhaupt noch € 66 ausbezahlt hat.

Denn i.d.R. wird bei einem Vorschaden gar kein weiterer Schaden ausbezahlt.
__________________
lieben Gruss von den "Camps vun de Palz"

WO EIN WILLI IST, IST AUCH EIN WEG...


CT-S 2009 WIR WAREN DABEI / CT-S 2010 WIR WAREN (WENN AUCH NUR KURZ) DABEI


Pfalzcamper ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2011, 11:20   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #3 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Stellplatzsucher


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flygirl wird schon bald berühmt werden
Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Hallo,

bezugnehmend auf das von Garfield vorgestellte Urteil ist genau diese Tatsche uns bereits bei unserem ersten, abgerechneten Hagelschaden September 2009 von Seiten des Gutachters mitgeteilt worden.

Kommen also beim nächsten Hagelschaden z.B. auf der Front neue oder tiefere Hageldellen hinzu, so dürfen diese, nach Abzug des nicht reparierten vorherigen Hagelschadens, erneut abgerechnet werden.
__________________
Viele Grüße
Maria
flygirl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2011, 17:31   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #4 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
Camper


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WoWaMecki ist ein sehr geschätzer Mensch WoWaMecki ist ein sehr geschätzer Mensch WoWaMecki ist ein sehr geschätzer Mensch
Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Na ja, so ein Nachweis ist doch heute kein Thema mehr. Nach einem ersten Hagelschaden fotografiert man seinen Wohnwagen aus allen Richtungen in möglichst großer Auflösung.

Sollte dann später ein weiterer Hagelschaden auftreten kann man den Wohnwagen wieder fotografieren und die beiden Bilder im Bildbearbeitungsprogramm übereinander legen. Dann kann man genau sehen welche Schäden neu sind und welche alt.
__________________
Ich kenne zwar nicht die Lösung aber ich bewundere das Problem !
Der frühe Vogel kann mich mal !
WoWaMecki ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2011, 17:50   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #5 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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bassetcleo ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Hallo, und einen schönen guten Abend
Mit großem Interesse habe ich Deinen Hinweis auf ein Bildbearbeitungsprogramm, mit welchem event. Schäden am WoWa verglichen werden können, gelesen. Darf ich erfahren, um welches Programm es sich handelt, oder wie die Handhabung ist. Ich habe Ende 2010 bei MUNDT ( dürfte Dir als Kölner auch bekannt sein ) einen WoWa abgeholt, bei dem ein Hagelschaden gewesen sein soll. Nur - ich kann nichts erkennen - egal AUS WELCHEM Blickwinkel ich mir das Dach betrachtet habe. Ich würde dann auch Fotografien des derzeitigen Zustandes unter Zeugen anfertigen, und hoffen,
w e n n einmal doch ein Hagelschaden sich ereignen sollte, gem. des zitierten Urteils den dann entstandenen Schaden event. abrechnen zu können.
Ich wäre für eine Antwort dankbar. -Übrigens - ich komme auch aus Köln, und wohne jetzt im " Umland " Porz- Lind.
Viele Grüße aus der " Ferne ".
Heinz
bassetcleo ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 04.12.2011, 20:05   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #6 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Perry hat eine strahlende Zukunft Perry hat eine strahlende Zukunft Perry hat eine strahlende Zukunft Perry hat eine strahlende Zukunft Perry hat eine strahlende Zukunft Perry hat eine strahlende Zukunft Perry hat eine strahlende Zukunft Perry hat eine strahlende Zukunft
Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Zitat:
Zitat von WoWaMecki Beitrag anzeigen
...........Sollte dann später ein weiterer Hagelschaden auftreten kann man den Wohnwagen wieder fotografieren und die beiden Bilder im Bildbearbeitungsprogramm übereinander legen. Dann kann man genau sehen welche Schäden neu sind und welche alt.

In der Regel ist es den Vers. bekannt, da die die vorherigen Gutachten in Wort und Bild vorliegen haben. Brauchen also nur rein gucken und können den alten Schaden feststellen. Man sollte allerdings nicht vergessen, nach einer Behebung des Schadens dies der Vers. auch mitzuteilen.
__________________

m e i n e S i g n a t u r
http://www.campingforen.de/foren/signaturepics/sigpic1373_7.gif
Grüße, Perry

Perry ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2011, 22:41   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #7 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
nok
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Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Zitat:
Zitat von bassetcleo Beitrag anzeigen
Hallo, und einen schönen guten Abend
Mit großem Interesse habe ich Deinen Hinweis auf ein Bildbearbeitungsprogramm, mit welchem event. Schäden am WoWa verglichen werden können, gelesen. Darf ich erfahren, um welches Programm es sich handelt, ...
Heinz
Hallo Heinz,

die Beweiskraft von Fotos bei Gerichten in Zeiten von Bildbearbeitungsprogrammen sind eher schwach bis null (es sei denn, du hast Hunderte von Aufnahmen wie bei dieser auch durch die Medien gegangenen Nummer - da lässt sich schwerlich was gegen sagen.

Fazit: unbedingt Augenzeugen, gerne plus Fotos (ohne Bildbearbeitung) in großer Auflösung. Die Fotos könne Zeugenaussagen bebildern.

LG
nok
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nok ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2011, 22:52   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #8 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Zitat:
Zitat von nok Beitrag anzeigen
...

die Beweiskraft von Fotos bei Gerichten in Zeiten von Bildbearbeitungsprogrammen sind eher schwach bis null (...

Moin auch,

seit Photoshop traue ich keinem Foto mehr.

Auch hier im Forum gibt es KünstlerInnen, die ganz hervorragend damit umgehen können.
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Viele Grüße aus Hannover



Jeder schließt von sich auf andere und berücksichtigt nicht, daß es auch anständige Menschen gibt.
Heinrich Zille
caravanix ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 05.12.2011, 23:34   AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung   #9 (Link direkt zu diesem Beitrag)   nach oben 
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Standard AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung

Mein Hinweis auf die Bildbearbeitung sollte nur aufzeigen wie man ganz einfach auszählen kann welche Schäden neu dazugekommen sind. In zwei Ebenen durchscheinend übereinander legen und auf einer dritten Ebene kann Kreuze auf die neuen Beulen machen. So kann man ganz einfach ausrechnen wieviel % der Schäden neu sind. So kann man gut den Sachverständigen kontrollieren und ihn gleichzeitig auf einzelne Sachen hinweisen.

Das ersetzt natürlich NICHT die eigenen Bilder und Gutachten eines Sachverständigen. Man sollte mit dem neuen Schaden wieder zu dem selber Sachverständigen gehen der auch den ersten Schaden beurteilt hat. Dann kommt es gar nicht erst zu Missverständnissen.
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Geändert von WoWaMecki (05.12.2011 um 23:36 Uhr)
WoWaMecki ist gerade online   Mit Zitat antworten
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Stichworte
doppelter , hagelschadenabrechnung , urteil

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