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| | Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #1 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 11.12.2008 Ort: Berlin-Rdf. Alter: 50
Beiträge: 6.295
Zelt: Hypercamp Verona (Sommer) und Hypercamp Treffer Plus (Winter) (Zug)fahrzeug: A-Klasse 180 CDI (W 169 MOPF) Wohnwagen: LMC Münsterland 495 E Bj.2004 Sonstiges: nachts bin ich ein Rüsseltier |
Fand ich sehr interessant und möchte es Euch daher nicht vorenthalten: Kurzfassung: Wird bei einem Fahrzeug ein Erstschaden auf Gutachterbasis abgerechnet und ersetzt, die Schäden aber nicht repariert, muss bei einem weiteren Schadensereignis genau belegt werden, welche Schäden neu eingetreten sind. Nur diese sind zu ersetzen. Ein Fahrzeuginhaber hatte "fiktiv" einen Hagelschaden bei seiner Versicherung abrechnen lassen. Fiktiv heißt, er hat sich nach Abzug der Selbstbeteiligung und Mehrwertsteuer die Schadebnssumme auszahlen lassen, den Schaden aber nicht reparieren lassen. Bei einem weiteren Hagelschaden wurde von einem anderen Gutachter, der vom nicht reparierten Vorschaden keine kenntnis hatte, ein erneutes, diesmal in der Schadenssumme höheres, Gutachten erstellt. Diese Schadenssumme wollte sich der Versicherungsnehmer erneut "fiktiv" auszahlen lassen. Die versicherung weigerte sich aber und zahlte lediglich die Differenz nach Abzug von Selbstbeteilugung und Mehrwertsteuer aus. So wurden aus 2625 Euro lediglich 66 Euro. Dagegen klagte der Versicherungsnehmer, wurde jedoch abgewiesen. Das Gericht führte bei der Klageabweisung an, für die Schadensberechnung könne kein zweites Mal von einem fiktiven Schaden ausgegangen werden. Der Versicherungsnehmer müsse vielmehr konkret vortragen, welche weitergehenden Schäden durch den zweiten Hagelschaden am Auto entstanden seien. Ein Anspruch eines Versicherungsnehmers umfasse nämlich nur die Kosten, die zur Wiederherstellung des vorbestehenden Zustandes notwendig sind. Ein Ersatzanspruch bestehe daher nur insoweit, als der zweite geltend gemachte Hagelschaden technisch und rechnerisch eindeutig von dem ersten abgrenzbar sei. Ist dies nicht eindeutig möglich, gehe dies zu Lasten des Versicherungsnehmers, der den Vorschaden nicht habe reparieren lassen. Da das zweite Gutachten von einem Fahrzeug ohne Schaden ausgegangen sei, könne die Berechnung des Gutachters nicht einfach zugrunde gelegt werden. Der Versicherungsnehmer habe nicht darlegen können, welche der Dellen am Fahrzeug neu entstanden seien. Das Urteil ist rechtskräftig (Amtsgericht München vom 14.4.11, AZ 271 C 10327/10) Garfield
__________________ Ich bin nicht übergewichtig, ich bin nur untergroß ![]() | ||||||||||||||
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| Folgende 10 Benutzer sagen Danke zu Garfield für den wertvollen Beitrag: | caravanix (03.12.2011),
elchtreter (03.12.2011),
goldfish (04.12.2011),
m-i-j-e-r (10.12.2011),
Manne (04.12.2011),
Melle (03.12.2011),
Passatwind (03.12.2011),
Perry (04.12.2011),
Tauchprinz (04.12.2011)
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #2 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 30.01.2009 Ort: Tiefste Pfalz Alter: 45
Beiträge: 6.197
Zelt: Omnistor Markise und Tentastic Pavillon (Zug)fahrzeug: Eura Mobil 690 TA MJ 2012 auf Ducato 3,0 Automatik Sonstiges: Ohne Hund kein Campingurlaub |
Dieser VN kann froh sein, dass seine Versicherung ihm ueberhaupt noch € 66 ausbezahlt hat. Denn i.d.R. wird bei einem Vorschaden gar kein weiterer Schaden ausbezahlt. | ||||||||||||||
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #3 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 07.01.2011 Ort: Karnevalsland
Beiträge: 54
Zelt: Markisenbenutzer (Zug)fahrzeug: Kia Sorento Wohnwagen: Tabbert Vivaldi 550E 2,5 Sonstiges: Sommer- und Wintercamper |
Hallo, bezugnehmend auf das von Garfield vorgestellte Urteil ist genau diese Tatsche uns bereits bei unserem ersten, abgerechneten Hagelschaden September 2009 von Seiten des Gutachters mitgeteilt worden. Kommen also beim nächsten Hagelschaden z.B. auf der Front neue oder tiefere Hageldellen hinzu, so dürfen diese, nach Abzug des nicht reparierten vorherigen Hagelschadens, erneut abgerechnet werden.
__________________ Viele Grüße Maria | ||||||||||||||
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #4 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 04.09.2011 Ort: Köln Alter: 47
Beiträge: 309
(Zug)fahrzeug: Opel Astra 1,6 Caravan (uralt) Wohnwagen: Adria Optima 380 TQ |
Na ja, so ein Nachweis ist doch heute kein Thema mehr. Nach einem ersten Hagelschaden fotografiert man seinen Wohnwagen aus allen Richtungen in möglichst großer Auflösung. Sollte dann später ein weiterer Hagelschaden auftreten kann man den Wohnwagen wieder fotografieren und die beiden Bilder im Bildbearbeitungsprogramm übereinander legen. Dann kann man genau sehen welche Schäden neu sind und welche alt.
__________________ Ich kenne zwar nicht die Lösung aber ich bewundere das Problem ! Der frühe Vogel kann mich mal ! | ||||||||||||||
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #5 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 26.12.2010 Ort: Köln
Beiträge: 5
(Zug)fahrzeug: KIA Sorento 2.2 Wohnwagen: Tabi |
Hallo, und einen schönen guten Abend Mit großem Interesse habe ich Deinen Hinweis auf ein Bildbearbeitungsprogramm, mit welchem event. Schäden am WoWa verglichen werden können, gelesen. Darf ich erfahren, um welches Programm es sich handelt, oder wie die Handhabung ist. Ich habe Ende 2010 bei MUNDT ( dürfte Dir als Kölner auch bekannt sein ) einen WoWa abgeholt, bei dem ein Hagelschaden gewesen sein soll. Nur - ich kann nichts erkennen - egal AUS WELCHEM Blickwinkel ich mir das Dach betrachtet habe. Ich würde dann auch Fotografien des derzeitigen Zustandes unter Zeugen anfertigen, und hoffen, w e n n einmal doch ein Hagelschaden sich ereignen sollte, gem. des zitierten Urteils den dann entstandenen Schaden event. abrechnen zu können. Ich wäre für eine Antwort dankbar. -Übrigens - ich komme auch aus Köln, und wohne jetzt im " Umland " Porz- Lind. Viele Grüße aus der " Ferne ". Heinz | ||||||||||||||
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #6 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | |||||||||||||||
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Registriert seit: 06.01.2010 Ort: SamtGem. Himmelpforten
Beiträge: 1.550
Zelt: Isabella (Zug)fahrzeug: Ford Mondeo 2.2 TDCI Wohnwagen: Knaus 450 TF Sonstiges: Camping wieder mit Hund, endlich keine Lücke mehr | Zitat:
In der Regel ist es den Vers. bekannt, da die die vorherigen Gutachten in Wort und Bild vorliegen haben. Brauchen also nur rein gucken und können den alten Schaden feststellen. Man sollte allerdings nicht vergessen, nach einer Behebung des Schadens dies der Vers. auch mitzuteilen.
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #7 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | |||||||||||||||
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Registriert seit: 18.12.2009 Ort: Wuppertal Alter: 59
Beiträge: 219
| Zitat:
die Beweiskraft von Fotos bei Gerichten in Zeiten von Bildbearbeitungsprogrammen sind eher schwach bis null (es sei denn, du hast Hunderte von Aufnahmen wie bei dieser auch durch die Medien gegangenen Nummer - da lässt sich schwerlich was gegen sagen. Fazit: unbedingt Augenzeugen, gerne plus Fotos (ohne Bildbearbeitung) in großer Auflösung. Die Fotos könne Zeugenaussagen bebildern. LG nok
__________________ ClouNiesmann 570E, Baujahr 1982 mit MB 814D, Baujahr 1998 - nu mit Rußfilter und grüner Plakette
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #8 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | |||||||||||||||
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Registriert seit: 14.12.2008 Ort: Hannover Alter: 58
Beiträge: 2.257
Zelt: DWT Flair Vario (Zug)fahrzeug: Audi A4 Avant 2.0 TDI Multitronic Wohnwagen: Fendt Saphir 495 TG, Bj. 2011 Sonstiges: Leider zu selten auf Tour | Zitat:
Moin auch, seit Photoshop traue ich keinem Foto mehr. Auch hier im Forum gibt es KünstlerInnen, die ganz hervorragend damit umgehen können. | |||||||||||||||
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| | AW: Urteil zu doppelter Hagelschadenabrechnung #9 (Link direkt zu diesem Beitrag) nach oben | ||||||||||||||
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Registriert seit: 04.09.2011 Ort: Köln Alter: 47
Beiträge: 309
(Zug)fahrzeug: Opel Astra 1,6 Caravan (uralt) Wohnwagen: Adria Optima 380 TQ |
Mein Hinweis auf die Bildbearbeitung sollte nur aufzeigen wie man ganz einfach auszählen kann welche Schäden neu dazugekommen sind. In zwei Ebenen durchscheinend übereinander legen und auf einer dritten Ebene kann Kreuze auf die neuen Beulen machen. So kann man ganz einfach ausrechnen wieviel % der Schäden neu sind. So kann man gut den Sachverständigen kontrollieren und ihn gleichzeitig auf einzelne Sachen hinweisen. Das ersetzt natürlich NICHT die eigenen Bilder und Gutachten eines Sachverständigen. Man sollte mit dem neuen Schaden wieder zu dem selber Sachverständigen gehen der auch den ersten Schaden beurteilt hat. Dann kommt es gar nicht erst zu Missverständnissen.
__________________ Ich kenne zwar nicht die Lösung aber ich bewundere das Problem ! Der frühe Vogel kann mich mal ! Geändert von WoWaMecki (05.12.2011 um 23:36 Uhr) | ||||||||||||||
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| Stichworte |
| doppelter , hagelschadenabrechnung , urteil |
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